Die Kämmerin der Stadt Overath, Frau Ahlers, sieht in ihrem Haushaltsentwurf für 2018 eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 889 %-Punkte vor, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist aber ein weiterer Anstieg der Grundsteuer B (aktuell liegt der Hebesatz bei 850%-Punkten) den Bürgerinnen und Bürger in Overath nicht mehr zuzumuten und lehnt eine Erhöhung ab.
Um trotzdem für 2018 einen ausgeglichenen Haushalt darzustellen stellt die SPD-Fraktion folgende Abänderungsanträge zum vorgelegten Haushaltsentwurf.
1. Die im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2018 und 2019 mit jeweils 318.900 EUR eingeplante Sanierung des Bürgerhauses wird um zwei Jahre verschoben.
Begründung:
Die Sanierung des Bürgerhauses ist sinnvoll und notwendig, um dort weiterhin attraktive Veranstaltungen durchführen zu können. Die abgenutzte Bausubstanz und die veraltete Gebäudetechnik, die seit 1981 nicht erneuert wurden, machen eine solche Investition mittelfristig unumgänglich.
Aufgrund der großen Belastung unserer Bürgerinnen und Bürger durch den bereits heute sehr hohen Hebesatz der Grundsteuer B halten wir es aber für tragbar und angemessen, diese Sanierung für zwei Jahre zurückzustellen.
Dadurch kann in 2018 und 2019 – also in den Jahren, für die nach derzeitiger Planung noch eine Erhöhung der Grundsteuer B über die heutigen 850 Punkte hinaus notwendig ist – der Hebesatz um jeweils 31 Punkte niedriger angesetzt werden.
2. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer in der Stadt Overath wird ab dem Haushaltsjahr 2018 um 5%-Punkte auf dann 470%-Punkte angehoben.
Begründung:
Mit den damit generierten Mehreinnahmen in Höhe von ca. 80 TEUR wird für das Jahr 2018 die Lücke zwischen dem bisherigen Hebesatz der Grundsteuer B (850 Punkte) und dem Hebesatz, der bei Verschiebung der Sanierung des Bürgerhauses um zwei Jahre (siehe unser vorheriger Antrag) in 2018 anzusetzen ist (858 Punkte), geschlossen, sodass eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B derzeit nicht mehr notwendig ist.
Rat und Verwaltung haben den Bürgerinnen und Bürgern bei Einführung der Nachhaltigkeitssatzung ab 2015 versprochen, alles zu tun, um weitere Erhöhungen der Grundsteuer B – soweit irgend möglich – zu vermeiden.
Die Grundsteuer B wurde 2015 um mehr als 70 % angehoben. Da die Gewerbesteuer in Overath im Vergleich zu unseren benachbarten Kommunen bisher sehr niedrig angesetzt ist, halten wir hier eine geringfügige Erhöhung um 1,1 % für verträglich und angemessen.
Mit einem Hebesatz von dann 470%-Punkte liegt Overath immer noch niedriger als viele unserer Nachbarkommunen (Hebesatz 2017):
Rösrath 490, Engelskirchen 503, Kürten 480, Neunkirchen-Seelscheid 489, Lindlar 495, Lohmar 485.