Antrag der SPD Fraktion an den Rat der Stadt Overath Offensive für den Wohnungsbau in Overath

Zur Deckung des aktuellen und prognostizierten Bedarfs an Wohnungsbau in der Stadt Overath werden verschiedene Maßnahmen ergriffen:
1. Die Verwaltung geht im Namen des Rates der Stadt Overath auf die Wohnungsbaugenossenschaft Overath e. G. (WBG) zu, um diese aufzufordern, ihrem satzungsgemäßen Zweck einer „guten, sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung“ nachzukommen, die aufgrund des aktuellen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum in Stadtgebiet derzeit nur noch eigeschränkt gegeben ist. Die „Regionale Wohnraumbedarfsanalyse für den Rheinisch-Bergischen Kreis 2017“ des empirica-Instituts zeigt einen hohen Bedarf sowohl an günstigen Mietwohnungen als auch an Baugrundstücken zur Errichtung von Eigenheimen im Gebiet von Overath und Rösrath, alleine schon um den aktuellen demografischen Entwicklungen entgegenzuwirken. Wohnraum muss demnach stetig neu geschaffen werden, um die Bevölkerungszahl der Stadt konstant zu halten und insbesondere ihre Attraktivität für Familien mit Kindern zu erhalten. Es geht dabei also nicht um ein Bevölkerungswachstum, son-dern um eine behutsame, aber aktive Gestaltung und Stabilisierung der Entwicklung Overaths.
2. Die WBG hat schon vor Jahrzehnten die Aufgabe übernommen, in Overath in ausreichender Menge bezahlbaren und staatlich geförderten Wohnraum zu schaffen, und wurde dabei stets auch finanziell durch die Stadt unterstützt, z. B. durch entsprechende Erhöhungen des Eigenkapitals der Genossenschaft. Die WBG soll daher aufgerufen werden, sich umgehend kurzfristig mit dem genauen Wohnraumbedarf im Stadtgebiet auseinander zu setzen, und unter Nutzung aktueller und in Kürze deutlich verstärkter Förderprogramme des Bundes zusätzliche Mietwoh-nungen zu schaffen. Die Stadt Overath unterstützt sie dabei, geeignete Baugrundstücke in städtischem oder privatem Besitz zu finden. Aktuell käme hier z. B. das Gelände der früheren Hauptschule auf dem Klarenberg in Frage, das sich teilweise in städtischem Besitz befindet.

3. Sollte sich die WBG nicht bereit erklären, zur Deckung des Bedarfs in ausreichendem Maße baulich aktiv zu werden, soll die Stadtverwaltung ein Alternativkonzept zur Durchführung entsprechender Bauprojekte in Eigenregie oder durch die SEGO GmbH aufstellen. Zu deren Finanzierung sollte in diesem Fall auch über eine Kündigung der Mitgliedschaft in der WBG mit dem Ziel einer Auszahlung des hohen Geschäftsanteils der Stadt an der Genossenschaft nachgedacht werden. Die bisherige, relativ hohe Verzinsung dieses Geschäftsanteils könnte ebenso über die SEGO GmbH erzielt werden, bei gleichzeitig erheblich direkterem Einfluss des Stadtrats auf die bauli-chen Aktivitäten.
4. Neben den bereits in Planung befindlichen Ausweisungen von Baugrundstücken prüft die Verwaltung, wie auch im Bereich des Eigenheimbaus langfristig eine Bedarfsdeckung erreicht werden kann. Da grö-ßere Baugebiete im Stadtgebiet die Ausnahme bleiben sollen, ist hierzu insbesondere die Aufstellung ei-nes Baulückenkatasters unabdingbar.
5. Die Verwaltung soll ferner prüfen, inwieweit die bevorstehende Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute, aber als Bauland ausgewiesene Flächen dazu genutzt werden kann, Eigentümer brach liegen-der Baugrundstücke zu einem Verkauf an Privatleute oder die SEGO GmbH als Erschließungsträger zu motivieren.
6. Zusätzlich sollen in den zuständigen Fachausschüssen weitere Maßnahmen erarbeitet werden, die zur bedarfsgerechten Schaffung von Wohnraum beitragen können.

Über den Fortschritt der „Offensive für den Wohnungsbau“ soll regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen sowie im Stadtrat Bericht erstattet werden. Details zum derzeitigen und prognostizierten Wohnraumbedarf sind der empirica-Analyse zu entnehmen, die unter folgendem Link erreichbar ist: https://www.ksk-koeln.de/empirica-regionale-wohnraumbedarfsanalyse-fuer-den-rbk.pdfx

Hans Schlömer
stellv. Fraktionsvorsitzender