Bundestag und Bundesrat haben das von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) vorgelegte Gute-KITA-Gesetz im Dezember beschlossen

Dr. Franziska Giffey

Mehr Qualität und weniger Gebühren – darum geht es beim Gute-Kita-Gesetz, das im Dezember beschlossen wurde. Die Bundesregierung stellt 5,5 Milliarden den Ländern für weitere Verbesserungen in der Kindertages-betreuung bis 2022 bereit.
Eingeführt wird eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge. Neben den Empfängern von Hartz-IV sollen zukünftig auch Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag von den Kitagebühren befreit werden. Wer durch Arbeit nur ein geringes Einkommen erzielt und Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, darf nicht mit hohen Gebühren belastet werden, sagte Giffey.
Laut Bundesfamilienministerin wird mit dem Gesetz für mehr Chancen-gerechtigkeit für alle Kinder gesorgt, Familien spürbar gestärkt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert. Ziel des Gesetzes ist es, Kitagebühren zu senken, den Betreuungsschlüssel zu verbessern und bedarfsgerechte Öffnungszeiten zu ermöglichen. Mit dem Geld soll eine Qualitätssteigerung bei der Kita-Betreuung finanziert werden. Der Bund will dafür mit jedem Bundesland konkrete Vereinbarungen treffen, welche Instrumente dafür nötig seien – etwa Sprachförderung oder ein besserer Betreuungsschlüssel. Das Gute-Kita-Gesetz sorgt zudem für gute Arbeitsbedingungen in den Kitas. Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und Tagesväter können so ihr Wissen und ihre Kompetenzen besser einbringen.

Mit Maßnahmen aus zehn Handlungsfeldern soll die Qualität in der Kindertagesbetreuung verbessert werden:
1. Bedarfsgerechtes Angebot:
Ziel ist, ein bedarfsgerechtes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungs-angebot in der Kindertagesbetreuung zu schaffen. Dieses soll Hürden zum Kita-Besuch abbauen, Kinder mit hohem Betreuungsbedarf besonders fördern und längere Öffnungszeiten ermöglichen.
2. Guter Betreuungsschlüssel:
Es muss einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel geben. Das heißt: Für eine bestimmte Zahl von Kindern muss eine Mindestzahl an Erzieherinnen und Erziehern da sein.
3. Qualifizierte Fachkräfte:
Das Gesetz soll dazu beitragen, genügend qualifizierte Fachkräfte in die Kitas zu bekommen und sie dort zu halten. In der Kita zu arbeiten, muss attraktiver werden.
4. Starke Kitaleitung:
Die Leitungen der Tageseinrichtungen sollen gestärkt werden – durch mehr Freiraum für Planung und Organisation.
5. Kindgerechte Räume:
Zusätzliches Geld soll helfen, die Gestaltung und Ausstattung der Kita-Räume zu verbessern.
6. Gesundes Aufwachsen:
Die Bereiche kindliche Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung sollen gefördert werden.
7. Sprachliche Bildung:
Alle Kinder sollen zur Einschulung gute deutsche Sprachkenntnisse haben. Die Sprachförderung in Kitas soll noch besser werden.
8. Starke Kindertagespflege:
Tagesmütter und Tagesväter sollen gestärkt werden, z. B. durch Qualifizierung und verlässliche Vertretungsregelungen.
9. Netzwerke für mehr Qualität:
Länder und Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe sollen intensiv zusammenarbeiten.
10. Vielfältige pädagogische Arbeit:
Kinderschutz und Kinderförderung haben Vorrang. Geeignete Verfahren zur Beteiligung von Kindern, den Schutz der Kinder stärken, die Integration von Kindern mit besonderen Bedarfen fördern, die Zusammenarbeit mit Eltern und Familien ausbauen, das Miteinander verbessern und geschlechterspezifische Stereotype abbauen.
Die Stadt Overath hat bereits drei KITA-Projekte zur Verbesserung der Versorgungsquote in den Ortsteilen Marialinden, Immekeppel und Overath auf den Weg gebracht.
Die zusätzlichen Mittel vom Bund, weitergereicht über das Land, können in Overath dazu helfen an der einen oder anderen Stelle die Gruppen kleiner zu machen, mehr Fachkräfte in die Kitas zu bekommen und natürlich auch für eine bessere Qualität und für eine bessere Betreuung in diesem Bereich zu sorgen.

Manfred Meiger
Pressesprecher