Ende 2019 erhielten die Ratsfraktionen regelmäßig wütende E-Mails von einem Overather Investor, in denen er sich zum führenden Lobbyisten für die nachträgliche Legalisierung von Schwarzbauten und die nachsichtige Behandlung von Rechtsverstößen aufschwang. Tatsächlich ging es ihm wohl eher um Verstöße des eigenen Unternehmens gegen geltendes Baurecht, die der Bauaufsicht des Kreises ordnungsgemäß gemeldet wurden – er fühlte sich dagegen „von Mitarbeitern der Bauverwaltung bei übergeordneten Behörden des Kreises in zwei Fällen angeschwärzt“. Er rief (in seinem ureigenen Interesse) auch zum Rechtsbruch auf: „Dass baurechtliche Verstöße vorliegen, ist fast in allen Fällen nicht wegzudiskutieren. Man sollte aber den Bürgern dieser Stadt auch einmal vermitteln, dass die Aufgabe von Rat und Verwaltung darin liegt zu helfen und nicht zu bestrafen.“ Um sich und anderen Betroffenen bevorstehende rechtliche Konsequenzen zu ersparen, forderte er weiter, „dass man die laufenden Verfahren, unter dem Aspekt der Fristenwahrung, bis auf weiteres aussetzt“.
Passend dazu stellte die CDU wenige Tage später einen Antrag, der in Inhalt und Begründung voll auf den Forderungen des „Cheflobbyisten“ aufbaut: „zum umweltverträglichen und nachhaltigen Städtebau hilft keine restriktive Ordnungs- und Bestrafungseinstellung der Behörden […]“. Der technische Beigeordnete Steinwartz (CDU) stellte zu diesem Ansatz aber klar, dass „die Bauaufsichtsbehörde zum Einschreiten verpflichtet [ist], wenn ihr ein baurechtswidriger Zustand bekannt wird.“ Ebenso macht er deutlich, dass die Verwaltung keine Sanktionen vornimmt, wo das vermeidbar ist: „Eine tatsächliche Nutzungsuntersagung erfolgt schlussendlich nur, wenn eine nachträgliche Legalisierungsmöglichkeit nicht besteht.“
Mit ihrem Antrag wollte die CDU aber weit über die rechtlich möglichen Legalisierungen hinausgehen: „bei ordnungsbehördlichem Einschreiten des Bauordnungsamtes gegen Bauvorhaben im Stadtgebiet […] von den Instrumenten der Innenbereichssatzung […] und der Außenbereichssatzung […] Gebrauch zu machen. […] Im Falle einer beabsichtigten Nutzungsuntersagung […] und/oder der beabsichtigten Beseitigungsanordnung für Gebäude […] ist der Rat vor Erlass in Kenntnis zu setzen und über die Möglichkeiten zur Legalisierung zu unterrichten.“ Das heißt übersetzt soviel wie: „wenn etwas verboten war, ändern wir einfach so lange die Regeln, bis es erlaubt ist“. Auch dazu gab der Beigeordnete Steinwartz eine Stellungnahme ab: „Wenn das Bauordnungsamt seine Aufgabe als Bauaufsicht wahrnimmt, hat es das bestehende Planungsrecht so zu respektieren, wie es besteht, nicht aber solches zu schaffen.“
Kaum zu glauben ist, dass die CDU mit ihrem Antrag versucht hat, vorgeschriebene rechtliche Prüfungen im Rahmen von Verwaltungsakten durch politische Mehrheiten auszuhebeln, indem sie sich auf das Rückholrecht des Rates berief: „Der Rat behält sich für die vorgenannten Fälle gemäß § 41 Abs. 3 GO NRW grundsätzlich die Entscheidung vor“. Dazu die Auskunft des Juristen Steinwartz: „Dieses Rückholrecht des Rates ist aber nicht unbeschränkt und hat einen Ausnahmecharakter. Es darf insbesondere nicht dazu führen, dass komplette Sachbereiche, die als Geschäfte der laufenden Verwaltung zu qualifizieren sind, zu Beratungs- und Entscheidungsgegenständen des Rats gemacht werden.“ Und dass selbst dort, wo der Rat ein Rückholrecht hat, die politische Willensbildung nicht frei von Recht und Gesetz erfolgen kann, zeigt diese Aussage des Beigeordneten: „Allerdings unterliegt auch dieser Wille dem jeweils geltenden Baurecht, sodass ihm insoweit Grenzen gesetzt sind“.
Der eigentliche Skandal in dieser Sache ist aber, dass trotz der eindeutigen Stellungnahmen des CDU-Beigeordneten im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss dennoch mit schwarz-gelber Mehrheit beschlossen wurde, dem CDU-Antrag komplett zu folgen und so vor einem aggressiven Lobbyisten einzuknicken, dessen eigentliches Ziel es ist, zukünftig ohne Einschränkungen so bauen zu können, wie es ihm gefällt – egal was Bauordnung oder örtliches Baurecht sagen, nach dem Motto: Regeln gelten nur für Andere!
Wir gehen davon aus, dass dieser Beschluss im Stadtrat keinen Bestand haben wird, und falls doch, dass er einer Prüfung durch die Kommunalaufsicht nicht Stand halten wird. Dieser Auffassung sind offensichtlich auch Grüne und BfO, die im Ausschuss gemeinsam mit uns gegen den Antrag votierten. So viel zu den fehlenden inhaltlichen Überschneidungen zwischen SPD und Grünen – bis zuletzt gab es, wie seit Menschengedenken, bei den meisten strittigen Abstimmungen eine rot-grüne Front mit Unterstützung der BfO gegen eine schwarz-gelbe Mehrheit. Wir hoffen sehr, dass die neue, seltsam unpassend anmutende Nähe der Grünen zu CDU und FDP nicht dazu führen wird, dass sie ihre Überzeugungen komplett über Bord werfen. Um hier bisher nicht vorhandene „inhaltliche Überschneidungen“ zu konstruieren, werden sich diese Parteien sehr stark verbiegen müssen…
Die SPD Overath dagegen bleibt bei ihren Positionen und stellt sich deutlich gegen Lobbyismus und unangemessene Einflussnahme durch Investoren, egal wie groß deren Beitrag zum Städtebau auch sein mag. Wir messen Bürgerinnen und Bürger nicht mit zweierlei Maß!
(Hans Schlömer, SPD Overath)