SPD-Overath beantragt in der Sitzung des Stadtrats am 04. Nov. 2020 die Einrichtung eines Ausschusses für Umwelt, Mobilität und Verkehr

Mit Antrag vom 18.09.2020 hat die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Overath für die beginnende neue Legislaturperiode die Einrichtung eines zusätzlichen Ausschusses für Umwelt, Mobilität und Verkehr beantragt. Dazu sollte die Verwaltung die damit notwendig werdenden Änderungen der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung ausarbeiten und dem Rat zur Abstimmung vorlegen.

Aus der Begründung heißt es: im Jahre 2009 wurde der bis dahin existierende Umweltausschuss aufgelöst und die Aufgaben dem Bau- und Planungsausschuss zugeschlagen. Seit dieser Zeit haben aber die zu bearbeitenden und zu lösenden Klima- und Umweltfragen kontinuierlich und stark zugenommen. Mit den zahlreichen Themen des Klima- und Umweltschutzes, den umweltrelevanten Mobilitäts- und Verkehrskonzepten sowie den Ressourcen schonenden Energiefragen ist der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss neben seinen eigentlichen Bau- und Planungsthemen überfrachtete. Um der Bedeutung dieser Bereiche gerecht zu werden, müssen diese in einem eigenständigen Ausschuss zusammengefasst und bearbeitet werden.

Einige Wochen später legte das Jamaika-Bündnis von CDU, FDP und Grüne am 27.10.2020 ebenfalls einen Antrag zur Ratssitzung am 4.11.2020 auf Einrichtung eines neuen Ausschusses vor. Hatten noch im Jahr 2009 die beiden Fraktionen von CDU und FDP gegen den Widerstand der SPD die Auflösung des damaligen Umweltausschusses durchgesetzt, schwenken jetzt beide Fraktionen um und beantragen unter Beteiligung (oder besser Federführung) der Grünen die Wiedereinrichtung dieses Ausschusses mit der Bezeichnung Ausschuss für Zukunft, Umwelt, Klimaschutz und Tourismus.

In der Ratssitzung im November wurden dann beide Anträge zusammengefasst und der Rat hat unter Zusammenlegung beider Titelvorschläge die Einrichtung eines neuen Ausschusses für Zukunft, Umwelt, Mobilität und Tourismus beschlossen. In der Dezembersitzung wurde dann vom Rat in der Zuständigkeitsordnung die Kompetenzen des neuen Ausschusses festgelegt.

Beratend ist der Ausschuss demnach ist im Wesentlichen zuständig für:

Projekte von gesamtstädtischer Bedeutung, insbesondere die Gestaltung des Öffentlichen Raumes, Grundzüge der strategischen Stadtentwicklung, Städtebau-förderungsprogramme, Breitbandversorgung, städtebaulichen Wettbewerben,

Maßnahmen und Konzepte des städtischen Umwelt- und Klimaschutzes, Öffentlichkeitsbeteiligung, soweit Grünplanungen und Eingriffe in Natur und Landschaft betroffen sind, Grundsatzfragen im Bereich Lärmschutz und Lärmminderung (auch Fluglärm), strategische Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsplanung, Energieversorgungskonzepte und Maßnahmen zur Energieeinsparung, Fragen des Umweltschutzes wie Klimaschutz, Baumschutz, Naturschutz, Landschaftspflege, Grünordnungsplanung, Gewässerschutz, Altlasten, Lärmschutz und ressourcenschonender Mobilität, Festlegung von Zielvorgaben bei Durchführung von Wettbewerben zu Planungsmaßnahmen.

Entscheiden kann der Ausschuss laut Zuständigkeitsordnung über:

Stellungnahmen zu Planungen und Vorhaben mit hoher Umweltrelevanz, Stellungnahmen zur Gestaltung oder Inanspruchnahme von Landschaftsräumen mit wichtigen Funktionen für die Stadt, Durchführung von Umwelt- und Klimaschutzmaß-nahmen, Anträge zur Fällung von schützens- und erhaltenswerten Bäumen im Stadtgebiet, Erarbeitung von Mobilitätskonzepten, Maßnahmen und Programme zur Tourismusförderung, Anlage bzw. Pflege von Wanderwegen und Grünanlagen sowie Maßnahmen zur umweltrelevanten Verbesserung der städtischen Liegenschaften.

Die im Rat vertretenen Parteien entsenden insgesamt 15 Mitglieder in den Ausschuss, der zu Beginn des Jahres 2021 seine Arbeit beginnen wird.

Manfred Meiger
– Pressesprecher –