In der Sitzung des Stadtrats am 16.02.2022 hat die SPD-Fraktion beantragt, dass sich die Stadt Overath der kommunalen Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ anschließt, zu der inzwischen bereits 64 weitere Städte und Gemeinden beigetreten sind.
Gemeinsam wollen die Städte mit der Initiative erreichen, dass das Straßenverkehrsrecht auf Bundesebene so angepasst wird, dass die Kommunen den straßenverkehrsrechtlichen Rahmen haben, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit.
- h. die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss endlich überall über die kommunalen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und öffnet ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit.
Ein konkretes Beispiel für Overath ist z. B. die u. a. wegen des Schulweges zur Grundschule jahrelang bestehende Tempo 30-Zone in der Ortslage Immekeppel, die aufgrund bundes-rechtlicher Bestimmungen gegen den Willen der Stadt wieder aufgehoben werden musste.
Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:
- Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
- Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
- Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
- Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.
Für die SPD-Overath
Manfred Meiger
– Pressesprecher –